Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Digital Dreams Linda Schneider Dorfstraße 25a, 01734 Rabenau

§ 1 Anwendungsbereich

1.1 Die vorliegenden AGB gelten für alle Leistungen und Angebote Digital Dream – Linda Schneider („Anbieter“) an ihre Kunden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht explizit widerspricht. Eine Bezugnahme des Anbieters auf Schreiben oder E-Mails des Kunden, die mit den AGB des Kunden versehen sind, sind kein Einverständnis mit der Geltung jener AGB.

1.3 Der Anbieter hat das Recht, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Der Kunde wird bei Anpassung dieser AGB über die beabsichtigten Änderungen bzw. Ergänzungen mit angemessener Ankündigungsfrist vorab informiert. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung (die „Widerspruchsfrist“), gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Anbieter wird in seiner Benachrichtigung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs kann der Kunde die Nutzung nach der bisherigen Fassung der AGB fortsetzen.

1.4 Treffen die Parteien von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, so gehen diese den Regelungen der AGB vor. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgebend. Abweichende Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

1.5 Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern, d.h. mit Personen, die eine selbstständige berufliche (Neben-) Tätigkeit verfolgen. Der Kunde sichert daher mit Vertragsschluss zu, dass er Unternehmer in diesem Sinne ist und den Vertrag in dieser Eigenschaft schließt.

§ 2 Leistungspflichten

2.1 Der Anbieter erbringt Leistungen im Bereich des Webdesigns, insbesondere der Erstellung und Betreuung von Webseiten. Nach der Erstellung einer Webseite übernimmt der Anbieter die Betreuung der Webseite, es sei denn eine Betreuung ist vertraglich nicht vereinbart.

2.2 Die Inhalte sowie der Umfang der zu erstellenden Webseite werden durch das Vertragsangebot konkretisiert. Die Erstellung individueller Texte gehört dabei grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang, sodass eine mit Blindtexten versehene Website die Leistungspflichten vollständig zu erfüllen vermag. In Bezug auf die Durchführung dieser Leistungen steht dem Anbieter ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB zu.

2.3 Der Kunde hat die Leistungserbringung des Anbieters durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Anbieter die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordern des Anbieters zur Verfügung stellen.

2.4 Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern erbringen zu lassen.

2.5 Sollte die Verwendung von Bildmaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde dem Anbieter sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren.

2.6 Sofern die Parteien feststellen, dass Leistungen des Anbieters erbracht werden sollen, die über das vereinbarte Leistungsspektrum hinaus gehen, sind diese separat nach einem vom Anbieter festzulegenden Stundensatz zu vergüten. Im Zweifel gilt ein marktüblicher Stundensatz als vereinbart.

2.7 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs (Werks).

2.8 Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt – sofern nicht abweichend vereinbart – digital.

2.9 Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber dem Anbieter zu gewährleisten. Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige Äußerung über den Anbieter und dessen Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

3.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Werbeanzeigen und Broschüren stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Vertrags dar.

3.2 Der Vertragsschluss zwischen Anbieter und Kunde kann fernmündlich (Videocall, Telefon, etc.), schriftlich oder in Textform erfolgen.

3.3 Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch vom Anbieter eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

3.4 Sollte der Kunde den Betreuungsvertrag des Anbieters nicht in Anspruch nehmen, fallen trotz dessen jährliche Kosten für verwendete Plug-Ins, Themes und ggf. Domainkosten in Höhe von 200,00 EUR netto – wenn nicht anders besprochen – an. Diesen jährlichen Kosten kann nicht widersprochen werden.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

4.1 Soweit der Anbieter für den Kunden abnahmepflichtige Leistungen erbringt, gelten die nachfolgenden Punkte dieses Absatzes (4.2 bis 4.9).

4.2 Der Anbieter kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, für Teilleistungen entsprechende Abschlagzahlungen zu verlangen.

4.3 Der Anbieter kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber dem Anbieter nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und dem Anbieter überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

4.4 Die abzunehmende (Teil-)Leistung des Anbieters gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des Anbieters hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

4.5 Soweit vom Kunden Mängel festgestellt werden, ist der Anbieter berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Der Anbieter ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.

4.6 Ist der Anbieter gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. Dies gilt insbesondere, sofern der Kunde keine Mitwirkungshandlungen erbringt und die Webseite deshalb mit Blindtexten fertiggestellt wird.

4.7 Ansprüche im Hinblick auf Mängel, die bei der Abnahmeprüfung erkennbar waren, bestehen nur dann, wenn der Kunde sie im Rahmen der Abnahmeprüfung geltend macht oder sich vorbehält.

4.9 Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird der Anbieter dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1 Die vom Anbieter angegebenen und mitgeteilten Preise sind verbindlich und verstehen sich jeweils netto zzgl. Mehrwertsteuer. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.

5.2 Die Bezahlung der Werkleistungen (Erstellung der Website) des Anbieters erfolgt sofort nach Rechnungserteilung oder nach individueller Vereinbarung. Die Bezahlung der Dienstleistungen (Betreuung) erfolgt jeweils zum ersten eines Monats oder richtet sich je nach Vereinbarung nach dem Tag des Vertragsschlusses. Dem Auftraggeber steht es frei, die Bezahlung vollständig (jährlicher Betrag) im Voraus zu begleichen. Eine dem Anbieter erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

5.3 Der Anbieter stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

5.4 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

5.5 Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält der Anbieter sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

5.6 Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung (insbesondere im Rahmen des Betreuungsvertrags) mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Der Anbieter ist berechtigt, die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

5.7 Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde dem Anbieter nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Eine dem Anbieter erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung. Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

§ 6 Verzug / Außerordentliche Kündigung

6.1 Fristen für die Leistungserbringung durch den Anbieter beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag beim Anbieter eingegangen ist und

vereinbarungsgemäß die für die Leistungen notwendigen Daten beim Anbieter vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

6.2 Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält der Anbieter sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

§ 7 Kündigung

7.1 Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit.

7.2 Die Kündigungsfrist für die Website-Betreuung beträgt einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Andernfalls verlängert sich die Laufzeit um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit. Nach erfolgter Kündigung muss der Auftraggeber selbst für die Pflege der Website (Updates, Backups, Datenbanken usw.) Sorge tragen.

7.3 Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden.

7.4 Die Webseitenbetreuung beginnt spätestens 10 Wochen nach Auftragserteilung. Sofern die Webseite bereits früher fertiggestellt und übergeben wird, beginnt die Betreuung entsprechend nach der Übergabe.

7.5 Etwaige freie Kündigungsrechte nach Dienstvertragsrecht während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

7.6 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
7.7 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§ 8 Stornierung / Ausfallkosten

8.1 Kündigt der Kunde vor Beginn der Leistungserbringung einen Auftrag, so steht dem Anbieter eine pauschalisierte Entschädigungszahlung in Höhe von 10 % des Auftragsvolumens zu.

8.2 Macht der Anbieter eine pauschalierte Entschädigung gemäß

8.1 geltend, ist der Kunde gleichwohl berechtigt, die Entstehung eines geringeren oder gar keines Schadens nachzuweisen.

8.3 Der Anbieter behält sich vor, anstelle der pauschalierten Entschädigung gemäß Abs. 1 eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit nachgewiesen wird, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Anbieter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

§ 9 Nutzungsrechte

9.1 Der Anbieter räumt dem Kunden ein ausschließliches Nutzungsecht an denen von ihm im Zusammenhang mit der Erstellung der Website entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden einfachen Nutzungsrechte ein. Davon nicht eingeschlossen ist das Bearbeitungsrecht. Dieses wird nicht übertragen.

9.2 Die Übertragung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die dem Anbieter nach dem Vertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat. Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Punkt 9.1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an den Anbieter über.

9.3 Die Veröffentlichung und Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

9.4 Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches Nutzungsrecht an seinem Logo zum Zwecke der Referenznennung in sämtlichen Medien ein.

§ 10 Kommunikation

Die Parteien sind darüber einig, dass die Kommunikation zwischen ihnen vorwiegend elektronisch, insbesondere über unverschlüsselte E-Mail bzw. über WhatsApp Business, stattfindet. Dem Kunden ist bekannt, dass unverschlüsselte Nachrichten nur eine eingeschränkte Sicherheit und Vertraulichkeit bieten.

§ 11 Haftung

11.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

11.2 In den Grenzen nach 11.1 haftet der Anbieter nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

11.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

12.3 Erfüllungsort ist der Sitz von DIGITAL DREAMS – LINDA SCHNEIDER. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.

 

AGB Stand: 09.04.2024